Zu den Forderungen der USA, den Patentschutz vor den Zugang zu bezahlbaren Arzneimitteln gegen Tuberkulose zu stellen
Welche Bedeutung haben für die Bundesregierung Flexibilitäten im TRIPS-Abkommen (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) der Welthandelsorganisation (unter anderem Zwangslizenzen) in Bezug auf die Versorgung mit lebenswichtigen und bezahlbaren Arzneimitteln im globalen Süden, und wie hat sich die Bundesregierung zu den Forderungen der USA verhalten, diese TRIPS-Flexibilitäten nicht oder nur abgeschwächt in die Abschlusserklärung des Welt-Tuberkulose-Gipfels (UN-High-Level Meeting) aufzunehmen (https://www.aerzte-ohne-Grenzen.de/un-tuberkulose-gipfel-vorstoss-us-regierung)?
Antwort:
Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) enthält bestimmte Anforderungen an die nationalen Rechtssysteme der WTO-Mitglieder hinsichtlich der Rechte des geistigen Eigentums. Das Abkommen gilt auch für Immaterialgüterrechte im Arzneimittelbereich, ist aber nicht auf diese beschränkt. Sofern das Abkommen Immaterialgüterrechte im Arzneimittelbereich betrifft, bezweckt es einen Ausgleich zwischen dem Interesse einer guten Arzneimittelversorgung einerseits und dem Interesse an Innovationsanreizen für die notwendige Erforschung und Entwicklung neuer Arzneimittel andererseits. Im Jahr 2001 wurde in Doha eine Erklärung zum TRIPS-Abkommen und der öffentlichen Gesundheitsfürsorge verabschiedet. Diese zielt u. a. auf eine funktio- nierende Versorgung der Bevölkerung in Entwicklungsländern mit lebenswichtigen Medikamenten ab und bekräftigt u. a. das Recht der WTO-Mitglieder, die so genannten TRIPS-Flexibilitäten, wie z. B. Zwangslizenzen, zu nutzen. Im Jahr 2016 trat eine Änderung des TRIPS-Abkommens in Kraft. Nun können WTO-Mitglieder ohne lokale Arzneimittelproduktionskapazitäten, neben der Möglichkeit des Parallel-Imports, bestimmte Arzneimittel gegebenenfalls auch über eine Zwangslizenz in einem anderen Land produzieren lassen. Außerdem hat der TRIPS-Rat im Jahr 2015 die am wenigsten entwickelten Länder bis zum 1. Januar 2033 von der Verpflichtung ausgenommen, Patentschutz für Arzneimittel zu gewähren und durchzusetzen.
Die Bundesregierung sieht die Versorgung der Weltbevölkerung mit lebenswichtigen und bezahlbaren Arzneimitteln als eine Aufgabe von hoher Komplexität an, die einen ganzheitlichen Ansatz erfordert. Nur im Zusammenwirken einer Vielzahl von Maßnahmen kann in Schwellen-und Entwicklungsländern die öffentliche Gesundheitsfürsorge gewährleistet werden. Die Diskussion über die internationale Gesundheitspolitik sollte nicht auf Fragen des Schutzes geistigen Eigentums reduziert werden. Die Organisation des Gesundheitswesens und die Gesundheitskompetenz der Patienten sind für den Zugang und die Nutzung von Therapien von gleicher Bedeutung, insbesondere bei komplexen Therapien wie der Tuberkulose-Behandlung. Angesichts der großen Herausforderungen beim Zugang zu effektiven Therapien in Ländern niedrigen und mittleren Einkommens hat die Bundesregierung seit 2005 Entwicklungsländer in der Implementierung des TRIPS-Abkommens in einer Weise unterstützt, die die Ziele der öffentlichen Gesundheitsfürsorge berücksichtigt.
Die erste Tagung der UN-Generalversammlung auf hoher Ebene zum Kampf gegen Tuberkulose stellt aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiges Signal und Forum für den verstärkten Einsatz gegen Tuberkulose und für ein stärkeres weltweites Engagement dar. Die politische Erklärung zum Kampf gegen Tuberkulose ist ein wichtiges politisches Instrument für diesen verstärkten internationalen Einsatz. Die Bundesregierung hat sich aktiv und zugleich konstruktiv in die Verhandlungen eingebracht. In internationalen Verhandlungen wie der zur politischen Erklärung zu Tuberkulose bestehen regelmäßig unterschiedliche Positionen der verhandelnden Staaten. Diese sind konstruktiv zu einem Kompromiss zu führen.
Die Bundesregierung hat im Rahmen dieser UN-Tagung ihre eingangs angeführte Position, dass eine Balance zwischen dem Erzielen des allgemeinen Zugangs zu Arzneimitteln und Innovationsanreizen für die notwendige Forschung und Entwicklung neuer Arzneimittel bestehen muss, auch gegenüber den anderen Verhandlungspartnern vertreten.